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FORSCHUNG

Gerade in der Diagnostik und Behandlung rheumatischer Erkrankungen
hat sich in den letzten 15 Jahren sehr viel geändert

Forschung

Unser Studienzentrum besteht seit Gründung der Praxis und verfügt über ein Studienteam mit langjähriger Expertise in der klinischen Forschung.

Wir führen Studien zu unterschiedlichen rheumatologischen Erkrankungen durch. Dabei geht es meist um neuartige Diagnoseverfahren, neue Therapien bzw. Therapiestrategien und Versorgungsforschung. Die Studien werden u.a. in Zusammenarbeit mit den Universitäten Kiel (UKSH), Berlin (Charité) und Hannover (MHH), dem Deutschen Rheuma Forschungszentrum (DRFZ) und dem Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie (IME) durchgeführt.

Die Ergebnisse dieser Studien werden regelmäßig wissenschaftlich veröffentlicht und auf Kongressen vorgestellt.
Vor der freiwilligen Teilnahme an einer Studie werden die interessierten Patienten ausführlich aufgeklärt und geben ihr schriftliches Einverständnis*1.

 

Warum sind unabhängige, staatlich kontrollierte Studien (Phase I-IV Studien) notwendig?

Gerade in der Behandlung rheumatischer Erkrankungen hat sich in den letzten 15 Jahren sehr viel geändert:
Es ist eine große Gruppe innovativer Medikamente (z.B. Biologika, tsDMARD) zum Einsatz gekommen, die die Behandlungsmöglichkeiten phänomenal verbessert hat. Diese bereits verordnungsfähigen Hightech-Medikamente sind ein wichtiger Fortschritt in Richtung vollständiger Unterdrückung der Krankheitsaktivität, Erhalt von Gelenkfunktionen, Reduzierung von Medikamenten-Nebenwirkungen, Verbesserung der Lebensqualität und Lebenszeit.

Klinische Forschung und Studien der Phase I-IV sind auch in Zukunft Voraussetzung für die Versorgung unserer Patienten mit innovativen rheumatologischen Medikamenten, teils vor und teils nach der Zulassung.

*1 Klinische Studien unterliegen klaren rechtlichen Regelungen. Alle in Deutschland durchgeführten Studien müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zulassen werden. Beide Behörden unterstehen dem Bundesgesundheitsministerium.